Landwirtinnen und Landwirte ohne landwirtschaftliche Ausbildung, die im Jahr 1972 oder danach geboren sind und nach dem OÖ Bodenschutzgesetz die "Sachkundigkeit" nachweisen müssen, benötigen den "Großen Sachkundekurs".
Dieses Seminar informiert über Umweltstandards, Entwicklungen im integrierten Pflanzenschutz, Gerätetechnik und Anwenderschutz. Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis.
Innerhalb 3 Jahre nach Absolvierung dieser Ausbildung muss der Sachkundeausweis beantragt werden, sonst muss eine 5-stündige Weiterbildung besucht werden.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden.
Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer: | 20 Einheiten |
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Zielgruppe: | Ackerbaubetriebe, Grünlandbetriebe, Landwirte, Pflanzenschutzmittelanwender |
Kursbeitrag: |
€ 200,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 100,00 Teilnehmerbeitrag gefördert |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |