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Förderrichtlinien für Schule am Bauernhof in der LE 14-20
Das Programm zur Ländlichen Entwicklung 14-20 enthält umfangreiche Vorgaben zur Förderung von agrarpädagogischen Maßnahmen, wie Schule am Bauernhof.
Aus der Förderrichtlinie geht hervor, dass nur Schule am Bauernhof-Lehrausgänge gefördert werden können, die als Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung, jedoch bis maximal 20 Jahre haben. Zudem fallen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (sonderpädagogische Zentren) unter die förderfähige Zielgruppe.
Seit 1. Jänner 2016 werden daher nur mehr Lehrausgänge folgender Institutionen gefördert:
• Kindergärten und Horte
• Schulen (u.a. VS, MS, AHS, BHS, FS, PTS)
• Sonderpädagogische Zentren (SPZ)
Nicht mehr gefördert werden Schule am Bauernhof Veranstaltungen, welche nicht von Pädagoginnen und Pädagogen betreut werden, und bei denen der Bildungscharakter möglicherweise nicht im Vordergrund steht, wie z.B. Veranstaltungen von nachfolgenden Organisationen oder Anlässen:
• Vereine
• Private Veranstaltungen wie z.B. Kindergeburtstage auf dem Bauernhof
• Feriencamps
• Familientage
• Kinderbetreuung
• Veranstaltungen für Erwachsene
Teilnahmebeiträge und Honorar bei SaB
Bauernhof – Halbtag: € 3,-
Bauernhof – Ganztag: € 5,-
Bauernhof – Woche: € 2,5 pro Halbtag
Die Höhe des Honorars für das Schule am Bauernhof-Programm beträgt:
Lehrausgang halbtags (3 UE) € 160,00
Lehrausgang ganztags (6 UE) € 200,00
Genauere Infos bitte aus dem Leitfaden Schule am Bauernhof Oberösterreich entnehmen (siehe Downloads).
Kursdauer bei Schule am Bauernhof
Freie Dienstverträge
Vorausgefüllte Honorarblätter und Rückmeldebögen
Bitte kontrolliert, ob alle beim LFI gebuchten Veranstaltungen auch stattgefunden haben - wenn Kurse abgesagt worden sind, bitte Stornierung (siehe nächster Punkt).
Absage von Veranstaltungen - Storno
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Dann schicken wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Weiterbildung Schule am Bauernhof
Hospitation und Erfahrungsaustausch
Als Hospitation wird der Besuch eines Außenstehenden in einer Einrichtung, Firma oder Behörde bezeichnet. Der Hospitant (Gast) soll dabei deren Arbeit kennenlernen oder begutachten bzw. arbeitet selbst probeweise mit. Bei Schule am Bauernhof können sich die einzelnen Betriebe gegenseitig besuchen und bei einem Programm mit einer Gruppe dabei sein. Das bringt für den Hospitanten und auch für den besuchten Schule am Bauernhof-Anbieter Vorteile. Die Hospitation wird mit 5 UE als Weiterbildung angerechnet, sofern das ausgefüllte „Rückmeldeblatt zur Hospitation“ an das LFI gesendet wird - es kann auch eine Kopie sein bzw. per E-Mail gesendet werden.
In manchen Bezirken werden regelmäßig Erfahrungsaustausche mit der zuständigen Bezirksberaterin abgehalten. Diese Zusammenkünfte können ebenfalls als Weiterbildung im Umfang der von der Beraterin angegeben Unterrichtseinheiten angerechnet werden.
Das Hospitationsrückmeldeblatt kann im Download-Bereich dieser Webseite heruntergeladen werden.
Hygieneschulung und Trinkwasseruntersuchung
Trinkwasseruntersuchung: ist der landwirtschaftliche Betrieb nicht an die Ortswasserleitung angeschlossen ist eine jährliche Trinkwasseruntersuchung notwendig. Infos dazu findet ihr bei den Downloads: Trinkwasseruntersuchung LFL 2017 und Formular Anmeldung Trinkwasseruntersuchung.
Kindergeburtstage
Kindergeburtstage sind Privatveranstaltungen. Die Kosten, die für dieses Angebot entstehen, müssen direkt an die Eltern verrechnet werden (dh. Kindergeburtstage können NICHT über SaB abgerechnet werden).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können in der Broschüre Kindergeburtstag am Bauernhof nachgelesen werden (Downloads).
Logo Schule am Bauernhof
Bundesweite Werbeutensilien für SaB
Kontakt zum LFI
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
Projektkoordination Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
Jakob Lang, 050/6902-1468, jakob.lang@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at