Für alle Landwirtinnen und Landwirte mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis, die vor 1972 geboren sind und einen Pflanzenschutzausweis erwerben möchten, genügt die Absolvierung des kleinen Sachkundekurses.
Die Seminarinhalte umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, "gute landwirtschaftliche Praxis" im Bereich Pflanzenschutz, Gerätetechnik und Anwenderschutz.
Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis.
Innerhalb drei Jahre nach Absolvierung dieser Ausbildung muss der Sachkundeausweis beantragt werden, ansonsten muss eine 5-stündige Weiterbildung absolviert werden.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden.
Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Ackerbaubetriebe, Forstwirte, Grünlandbetriebe, Grünraumpfleger, Pflanzenschutzmittelanwender |
Kursbeitrag: |
€ 110,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 55,00 Teilnehmerbeitrag gefördert |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |