Anwender:innen von Pflanzenschutzmittel müssen sachkundig bleiben. Um die Sachkundigkeit nicht zu verlieren, muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert werden. Erst nach dieser Weiterbildung ist eine Neuausstellung des Sachkundeausweises möglich.Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbild...
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