Die Qualifizierung zum Meister ist die bedeutendste Form der beruflichen Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der höchste Abschluss der landwirtschaftlichen Berufsausbildung.
Aufbauend auf den Kenntnissen des Facharbeiters werden im Meisterkurs die unternehmerischen Fähigkeiten gestärkt und die fachliche Qualifizierung erweitert.
Berechtigungen, die mit der Meisterausbildung erworben werden:
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen (auch im Gewerbe)
- Unternehmerprüfung im Gewerbe
- ersetzt den Fachbereich bei der Berufsreifeprüfung
- Anspruch auf Meisterbonus bei der der Existenzgründungsbeihilfe
Berechigt zur Teilnahme sind:
- Interessierte, die 3 Jahre als Facharbeiter/-in tätig waren
- Interessierte, die 3 Jahre einen lw. Betrieb geführt haben und das 24. Lebensjahr vollendet haben
- Absolvent/-innen einer land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Absolvent/-innen der Universität für Bodenkultur, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzungen: Eigener Laptop und Basiswissen Microsoft Office Anwendungen
Inhalte des Lehrgangs:
Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Landtechnik, Baukunde und Arbeitssicherheit, Betriebswirtschaft und Buchführung, Volkswirtschaft und Marketing, Rechts- und Steuerkunde, Grundlagen der Lehrlingsausbildung, Politische Bildung und Persönlichkeitsbildung.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 4 Stunden
Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer: | 461 Einheiten |
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Zielgruppe: | Hofübernehmer, interessierte Landwirte und Landwirtinnen |
Kursbeitrag: |
€ 3600,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 1800,00 Teilnehmerbeitrag gefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung für alleWissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich. Förderungen für Teilnehmer ohne LandwirtschaftsbezugSofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich. Naturschutz-VeranstaltungenDer Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer/-innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung 2014-2020 von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen. |
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Fachbereich: | Beruf und Ausbildung |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung, 4 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |