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Bildung mit Weitblick © stock.adobe.com
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Meister/-innenausbildung Landwirtschaft

Braunau

©  stock.adobe.com

Die Qualifizierung zum Meister ist die bedeutendste Form der beruflichen Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der höchste Abschluss der landwirtschaftlichen Berufsausbildung.
Aufbauend auf den Kenntnissen des Facharbeiters werden im Meisterkurs die unternehmerischen Fähigkeiten gestärkt und die fachliche Qualifizierung erweitert.

Berechtigungen, die mit der Meisterausbildung erworben werden:
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen (auch im Gewerbe)
- Unternehmerprüfung im Gewerbe
- ersetzt den Fachbereich bei der Berufsreifeprüfung
- Anspruch auf Meisterbonus bei der der Existenzgründungsbeihilfe

Berechigt zur Teilnahme sind:
- Interessierte, die 3 Jahre als Facharbeiter/-in tätig waren
- Interessierte, die 3 Jahre einen lw. Betrieb geführt haben und das 24. Lebensjahr vollendet haben
- Absolvent/-innen einer land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Absolvent/-innen der Universität für Bodenkultur, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Voraussetzungen: Eigener Laptop und Basiswissen Microsoft Office Anwendungen

Inhalte des Lehrgangs:
Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Landtechnik, Baukunde und Arbeitssicherheit, Betriebswirtschaft und Buchführung, Volkswirtschaft und Marketing, Rechts- und Steuerkunde, Grundlagen der Lehrlingsausbildung, Politische Bildung und Persönlichkeitsbildung.

Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 4 Stunden

Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.

Kursdauer: 461 Einheiten
Zielgruppe: Hofübernehmer, interessierte Landwirte und Landwirtinnen
Kursbeitrag: € 3600,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 1800,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung für alle

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst.

Förderungsart
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Teilnehmerbeitrag gefördert“ angeführt.

Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.

Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug

Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Naturschutz-Veranstaltungen

Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer/-innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung 2014-2020 von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.

Fachbereich: Beruf und Ausbildung
Anrechnung: 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung, 4 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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