Überschreitung der Vollpauschalierungsgrenzen – Gestaltungsmöglichkeiten für wachsende Betriebe
Betriebe mit einem Einheitswert über 75.000 €, 120 Vieheinheiten, 60 Hektar oder 10 Hektar Sonderkulturen können den Gewinn nicht mehr im Rahmen der Vollpauschalierung ermitteln. Diese Betriebe müssen eine der folgenden Gewinnermittlungsarten wählen:
Teilpauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bilanzierung
Ab einem Einheitswert von 130.000 € kann der Gewinn nur mehr durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwilliger Bilanzierung ermittelt werden. Die Buchführungspflicht tritt bei einem Umsatz von über 550.000 € oder einem Einheitswert von über 150.000 € ein.
Der Inhalt dieser Veranstaltung umfasst die zentralen Punkte der verschiedenen Gewinnermittlungsarten, Gestaltungsmöglichkeiten für wachsende Betriebe, Gesellschaftsformen, den Wechsel der Gewinnermittlungsart und die notwendige Vorbereitung auf eine neue Aufzeichnungsverpflichtung sowie Grundzüge des Finanzstrafrechtes.
Änderungen vorbehalten. Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer:
6 Einheiten
Zielgruppe:
Landwirte
Kursbeitrag:
80,00 € Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
40,00 € Teilnehmerbeitrag gefördert