Förderung im Rahmen des OÖ Bildungskontos
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
- Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Nicht geförder werden:
- Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
- alle esoterischen und energetischen Aus- und Weiterbildungen
- der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
- Kurskosten unter 100 Euro
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (diese sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).
b Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
b Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
Wie wird gefördert?
Die Anträge sind beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gewerbe einzubringen.
Auskunft und Beratung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Adresse: 4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel.: +43 (0)732 / 7720-14900
Fax: +43 (0)732 / 7720-211785
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
Direktion Bildung und Gesellschaft
Adresse: 4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel.: +43 (0)732 / 7720-14900
Fax: +43 (0)732 / 7720-211785
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at