Pflanzenpass-Schulung
Mit diesem vier Unterrichtseinheiten dauernden Onlinekurs können Unternehmer der Schulungsverpflichtung nachkommen.
Unternehmen, die gewerblich pflanzenpasspflichtige Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände innerhalb des EU-Binnenmarktes verbringen oder in Verkehr bringen und selbst Pflanzenpässe ausstellen, müssen sich beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes registrieren und ermächtigen (autorisieren) lassen.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass im Unternehmen zumindest eine Person über die notwendigen Kenntnisse im Zusammenhang mit der Erkennung und Eindämmung von Schädlingen verfügt, welche verpflichtend mit einer einmaligen Schulung nachzuweisen sind.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass im Unternehmen zumindest eine Person über die notwendigen Kenntnisse im Zusammenhang mit der Erkennung und Eindämmung von Schädlingen verfügt, welche verpflichtend mit einer einmaligen Schulung nachzuweisen sind.
Inhalt
- Pflanzengesundheit und Einschleppung von Schädlingen
- Phytosanitäre Bestimmungen (Pflanzengesundheitsrecht)
- Amtliches Unternehmerregister und EU-Pflanzenpass-System
- Anforderungen an den Pflanzenpass, Pflichten der Unternehmer und amtliche Kontrollen
- Geregelte Schädlinge - Baumschulen und Gartenbau
- Informationsquellen
- Meldeverpflichtung und Vorgangsweise bei Verdachtsfällen
Zielgruppe
Produzenten und Händler von Pflanzen und bestimmten Pflanzenerzeugnissen (Gartenbau- und Baumschulbetriebe, Rebveredler, Pflanzgut- und Saatgutbetriebe, Holzhändler, etc.)
Technische Voraussetzung
- Grundkenntnisse im Umgang mit der EDV
- Computer, Laptop oder Tablet mit aktuellem Browser (Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari)
- Breitbandinternet empfohlen (Bandbreitentest unter https://www.netztest.at) - mind. 4 Mbit/s Download
- Lautsprecher
Hinweis für Unternehmer
Registrierung und Autorisierung sowie fachliche Voraussetzung für den Pflanzenpass
Die Registrierung und Autorisierung muss beim amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens liegt, beantragt werden. Die zuständigen Stellen sind auf der Homepage des amtlichen Pflanzenschutzdienstes zu finden.
Beachten Sie die vorgegebene Schulungsfrist im Autorisierungs-Bescheid. Bis zu diesem Datum muss die Teilnahmebestätigung selbstständig durch den Teilnehmenden an den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst übermittelt werden.
Für die Teilnahme an dieser Schulung sind einschlägige Vorkenntnisse erforderlich.
Vorkenntnisse liegen vor für:
Die Registrierung und Autorisierung muss beim amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens liegt, beantragt werden. Die zuständigen Stellen sind auf der Homepage des amtlichen Pflanzenschutzdienstes zu finden.
Beachten Sie die vorgegebene Schulungsfrist im Autorisierungs-Bescheid. Bis zu diesem Datum muss die Teilnahmebestätigung selbstständig durch den Teilnehmenden an den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst übermittelt werden.
Für die Teilnahme an dieser Schulung sind einschlägige Vorkenntnisse erforderlich.
Vorkenntnisse liegen vor für:
- Personen mit erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung im Fachgebiet Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten-, Feldgemüse-, Wein- oder Obstbau.
- Absolventen berufsbildender höherer Schulen und Fachschulen der Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Obst- und Weinbau, sowie Forstwirtschaft.
- Absolventen von Universitäten oder Fachhochschulen der Studienrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Obst- und Weinbau, Forstwirtschaft oder Biologie.
- Absolventen anderer Studienrichtungen, anderer höherer Schulen (beispielsweise AHS) oder sonstige Personen, jeweils mit nachweislich mindestens fünfjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Pflanzenproduktion einschließlich des Pflanzenschutzes oder der Pflanzengesundheitsprüfung.
- Personen in Betrieben, die bereits seit mindestens fünf Jahren zur Ausstellung von Pflanzenpässen autorisiert sind.
Anmeldung
Beim LFI Kundenservice (T 050/6902-1500, info@lfi-ooe.at) unter Bekanntgabe von:
Der Onlinekurs steht nach der Anmeldung 6 Monate zur Absolvierung zur Verfügung. Die Teilnahmebestätigung kann nach erfolgreicher Absolvierung online ausgestellt werden.
- Name
- Wohnadresse
- Geburtsdatum
- Betriebsnummer
- E-Mail Adresse
Der Onlinekurs steht nach der Anmeldung 6 Monate zur Absolvierung zur Verfügung. Die Teilnahmebestätigung kann nach erfolgreicher Absolvierung online ausgestellt werden.