Sobald ein/e Landwirt/-in Mittel verwendet, welche im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit registriert sind, muss der/die Landwirt/-in einen Sachkundeausweis für Pflanzenschutz besitzen. Damit dieser nicht an Gültigkeit verliert, muss eine Weiterbildung im Ausmaß von fünf Stunden gemacht werden. Im Rahmen dieser Weiterbildung werden speziell Fragen im Bereich Pflanzenschutz und Biolandwirtschaft behandelt, wie die mechanische Beikrautpflege, Zeigerpflanzen, Problemunkräuter und deren Behandlung, Betriebsmittelkatalog etc.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Ackerbaubetriebe, Biobetriebe, Einführungskursteilnehmer |
Kursbeitrag: | € 20,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung |
Fachbereich: | Biologische Wirtschaftsweise |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |