Weiterbildungskurs gemäß § 3 Rodentizidsachkundeverordnung BGBL. II Nr. 246/2024
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Biozidprodukte mit antikoagulanten, rodentiziden Wirkstoffen zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen verwenden, müssen mit 1.1.2026 über eine Sachkundeausbildung verfügen. In dieser Veranstaltung lernen Sie alle wichtigen Inhalte für den sicheren Umgang mit diesen Produkten kennen.
Nur für Landwirt:innen mit Betriebsnummer
Änderungen vorbehalten.
Kursdauer:
2,5 Einheiten
Zielgruppe:
Berufsmäßige Verwender:innen, Landwirtinnen und Landwirte