Sachkunde für Rodentizide - Neue Regelungen mit 1. Jänner 2026
Seit 1. Jänner 2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen: Für den Kauf und die berufliche Verwendung bestimmter Rodentizide (Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) ist künftig ein Sachkundenachweis erforderlich.
Dies gilt für Giftköder gegen Mäuse und Ratten, die beispielsweise im Hofbereich in Lagerstätten und anderen Wirtschaftsgebäuden eingesetzt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen
Sie sind bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Dies gilt für Giftköder gegen Mäuse und Ratten, die beispielsweise im Hofbereich in Lagerstätten und anderen Wirtschaftsgebäuden eingesetzt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen
- Brodifacoum
- Bromadiolon
- Difenacoum
- Difethialon
- Flocoumafen
Sie sind bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Die genannten Wirkstoffe stellen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Daher schreibt die neue Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl II Nr. 246/2024) vor, dass berufliche Verwender geschult werden müssen. Ziel ist ein sicherer Umgang und die Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen.
Nachweis erforderlich für:
- Berufliche Verwender (z. B. Landwirt:innen), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen.
- Auch Personen, die maßgeblich am Betrieb tätig sind, können den Kurs absolvieren.
- Die Rodentizid-Kurse des LFI sind für Landwirtinnen und Landwirte zugänglich (LFBIS-Nummer)
FAQ
- Der Sachkundenachweis ist auch für die Lagerung der Rodentizide erforderlich, da die Lagerung gemäß EU-Biozidprodukteverordnung auch zur Verwendung zählt.
- Neben dem Betriebsführer können auch am Betrieb maßgeblich tätige und in die
Bewirtschaftung eingebundene Personen den Sachkundekurs für Rodentizide
absolvieren. - Personen, die mehr als einen Betrieb führen (z.B: zwei LFBIS-Nummern), benötigen den Sachkundenachweis für Rodentizide nur für einen Betrieb.
- Der Rodentizid-Sachkundenachweis wird befristet für die Dauer von sechs Jahren
ausgestellt. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig. - Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z.B. gegen Feldmäuse und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
- Privatpersonen dürfen diese Mittel nicht mehr einsetzen und können sich an professionelle Schädlingsbekämpfer wenden. Ein Kursbesuch ist nicht möglich.
Kursangebot
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Ausbildung Sachkunde Rodentizide
Online-Kurs