Anwender:innen von Pflanzenschutzmitteln müssen sachkundig bleiben. Um die Sachkundigkeit nicht zu verlieren, muss eine Fortbildung von fünf Stunden besucht werden. In dieser Weiterbildung werden speziell Fragen zum Pflanzenschutz im Biolandbau behandelt, wie z.B. mechanische Beikrautpflege, Zeigerpflanzen, Problemunkräuter und deren Behandlung. Außerdem wird der aktuelle Betriebsmittelkatalog besprochen.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden