Weiterbildung für die Wiederausstellung des Sachkundeausweises
Pflanzenschutzmittelanwender müssen sachkundig bleiben. Um die Sachkundigkeit nicht zu verlieren muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert werden. Erst nach dieser Weiterbildung ist eine Neuausstellung des Sachkundeausweises möglich. Neben aktuellen Themen zum Pflanzenschutz und rechtlichen Inhalten werden auch alternative Methoden im Pflanzenschutz und biologische Pflanzenschutzmittel vorgestellt.
Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Änderungen vorbehalten. Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI.