Förderbarer Personenkreis
Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung
Es können folgende Personen mit Wohnsitz in Österreich in den Genuss des geförderten Kursbeitrages kommen:
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel
- Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen
- Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt*)
- Personen, die bei der Sozialversicherung der Bauern zumindest unfallversichert sind*)
- Mitarbeiter:in eines Gartenbaubetriebes*)
- Mitarbeiter:in eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes*)
- Künftige Hofübernehmer:innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
- Gewerbliche Lohnunternehmer
- Mitglieder der Landarbeiterkammer (LAK)
- Personen, die auf fremden Betrieben ohne Dienstverhältnis mitarbeiten
*) Diese Personengruppen benötigen einen schriftlichen Nachweis, dass sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Dazu steht ein Formular am Ende der Seite zur Verfügung. Der Betriebsinhaber:in bzw. der/die Bewirtschafter:in bestätigt in diesem Fall die entsprechende Zugehörigkeit des Teilnehmers zu seinem/ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
Als Teilnehmer:in senden Sie vor Kursbeginn dieses vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular an das LFI Oberösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz oder eingescannt als PDF an info@lfi-ooe.at. Sie können dieses Formular auch am Beginn der Veranstaltung dem Kursverantwortlichen persönlich überreichen.
Agrarpädagogische Maßnahmen
Bei agrarpädagogischen Maßnahmen ist die Zielgruppe primär die Öffentlichkeit. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Kursbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.
Naturschutzveranstaltungen
Naturzschutzbildungsveranstaltungen werden im Rahmen der LE-Maßnahme "Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" gefördert. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Teilnehmerbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Teilnehmerbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Teilnehmerbeitrag ohne Förderung" ist.
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Teilnehmerbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Teilnehmerbeitrag ohne Förderung" ist.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer brauchen Sie bei allen Veranstaltungen KEINEN FÖRDERANTRAG stellen. Dies wird durch das LFI erledigt. Förderfähige Personen zahlen den um die Förderung verminderten Kursbeitrag, welcher als "Kursbeitrag gefördert" gekennzeichnet ist.