Förderbarer Personenkreis
Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung
Es können folgende Personen mit Wohnsitz in Österreich in den Genuss des geförderten Kursbeitrages kommen:
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Waldbesitzende (auch ohne Betriebsstätte und Betriebsnummer)
- mitarbeitende Familienmitglieder und Angestellte
- Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in die Land- und Forstwirtschaft ohne Hof (für die Mitarbeit oder spätere Übernahme eines Betriebes)
- künftige (inner- und außerfamiliäre) Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig oder wohnhaft)
- bei forstwirtschaftlichen Veranstaltungen: waldbesitzende Personen ohne eigener Betriebsnummer kann der Nachweis auch durch Vorlage eines entsprechenden Grundbuchauszuges, durch einen Nachweis der SVS (Sozialversicherungsnummer, SVS-Datenblatt) oder durch den Einheitswertbescheid erfolgen
Geben Sie bei jeder Kursanmeldung Ihre Betriebsnummer an.
Agrarpädagogische Maßnahmen
Bei agrarpädagogischen Maßnahmen ist die Zielgruppe primär die Öffentlichkeit. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Kursbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.
Naturschutzveranstaltungen
Naturzschutzbildungsveranstaltungen werden im Rahmen der LE-Maßnahme "Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" gefördert. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Teilnehmerbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Teilnehmerbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Teilnehmerbeitrag ohne Förderung" ist.
Diese Veranstaltungen sind dadurch erkennbar, dass der "Teilnehmerbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Teilnehmerbeitrag ohne Förderung" ist.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer brauchen Sie bei allen Veranstaltungen KEINEN FÖRDERANTRAG stellen. Dies wird durch das LFI erledigt. Förderfähige Personen zahlen den um die Förderung verminderten Kursbeitrag, welcher als "Kursbeitrag gefördert" gekennzeichnet ist.