Förderung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Die Aus- und Weiterbildung der Bäuerinnen und Bauern ist eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Das Ländliche Fortbildungsinstitut kommt dieser Aufgabe nach und bietet jährlich ein umfassendes Bildungsangebot an.
Dazu zählen unter anderem die Ausbildung zur Meisterin und zum Meister in der Landwirtschaft, eine Vielfalt von Zertifikatslehrgängen, Aus- und Weiterbildungsangebote, agrarpädagogische Bildungsangebote wie Schule am Bauernhof und die Bildungsangebote der Seminarbäuerinnen.
Das Programm für die Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 stellt Fördermittel für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Um den administrativen Aufwand für unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird die Förderung für Veranstaltungen, die den Förderzielen des LE-Programms entsprechen, über das LFI beantragt. Die Förderung beträgt 66 Prozent bzw. 80 Prozent, bei Schule am Bauernhof sogar bis zu 100 Prozent der förderbaren Kosten. Dadurch ist es möglich, dass sich die Kursgebühren für die Bäuerinnen und Bauern, aber auch für die Schülerinnen und Schüler bei Schule am Bauernhof um den Förderungsbetrag reduzieren.
Eine Bildungsmaßnahme, die mit dem Hinweis Bildungsförderung gekennzeichnet ist, wird im Rahmen der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 gefördert. Entsprechend dieser Förderung zahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die bereits um die Förderung reduzierten Kurskosten. Bei der Kursanmeldung erhalten Sie Informationen, ob Sie die LE-Förderung nutzen können.
Förderberechtigt sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie weitere Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Auch zukünftige Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer können teilnehmen, selbst wenn sie noch nicht aktiv im Betrieb arbeiten. Um die Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen, muss bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) angegeben werden. Dadurch kann der geförderte Kursbeitrag korrekt in Rechnung gestellt werden.
Das LFI der Landwirtschaftskammer Oberösterreich entwickelt jedes Jahr ein vielfältiges und ansprechendes Bildungsprogramm speziell für Bäuerinnen und Bauern. Dank der Unterstützung durch Bildungsförderungen können die Teilnahmegebühren für diese Kurse besonders günstig gehalten werden. Dieser Aspekt ist von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Die Nutzung kosteneffizienter Angebote ermöglicht es dem LFI, die zur Verfügung stehenden Fördergelder optimal zu nutzen. Diese Fördermittel kommen letztendlich den Bäuerinnen und Bauern direkt zugute. Durch die Teilnahme an diesen günstigen Kursen können Bäuerinnen und Bauern ihre Fähigkeiten erweitern und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen der Bildungsförderung profitieren. Diese Win-Win-Situation fördert nicht nur die persönliche und fachliche Weiterentwicklung der Bäuerinnen und Bauern, sondern trägt auch zur nachhaltigen Entwicklung des Land- und Forstwirtschaft bei.
Das Programm für die Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 stellt Fördermittel für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Um den administrativen Aufwand für unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird die Förderung für Veranstaltungen, die den Förderzielen des LE-Programms entsprechen, über das LFI beantragt. Die Förderung beträgt 66 Prozent bzw. 80 Prozent, bei Schule am Bauernhof sogar bis zu 100 Prozent der förderbaren Kosten. Dadurch ist es möglich, dass sich die Kursgebühren für die Bäuerinnen und Bauern, aber auch für die Schülerinnen und Schüler bei Schule am Bauernhof um den Förderungsbetrag reduzieren.
Eine Bildungsmaßnahme, die mit dem Hinweis Bildungsförderung gekennzeichnet ist, wird im Rahmen der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 gefördert. Entsprechend dieser Förderung zahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die bereits um die Förderung reduzierten Kurskosten. Bei der Kursanmeldung erhalten Sie Informationen, ob Sie die LE-Förderung nutzen können.
Förderberechtigt sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie weitere Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Auch zukünftige Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer können teilnehmen, selbst wenn sie noch nicht aktiv im Betrieb arbeiten. Um die Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen, muss bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) angegeben werden. Dadurch kann der geförderte Kursbeitrag korrekt in Rechnung gestellt werden.
Das LFI der Landwirtschaftskammer Oberösterreich entwickelt jedes Jahr ein vielfältiges und ansprechendes Bildungsprogramm speziell für Bäuerinnen und Bauern. Dank der Unterstützung durch Bildungsförderungen können die Teilnahmegebühren für diese Kurse besonders günstig gehalten werden. Dieser Aspekt ist von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Die Nutzung kosteneffizienter Angebote ermöglicht es dem LFI, die zur Verfügung stehenden Fördergelder optimal zu nutzen. Diese Fördermittel kommen letztendlich den Bäuerinnen und Bauern direkt zugute. Durch die Teilnahme an diesen günstigen Kursen können Bäuerinnen und Bauern ihre Fähigkeiten erweitern und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen der Bildungsförderung profitieren. Diese Win-Win-Situation fördert nicht nur die persönliche und fachliche Weiterentwicklung der Bäuerinnen und Bauern, sondern trägt auch zur nachhaltigen Entwicklung des Land- und Forstwirtschaft bei.