Für alle Landwirtinnen und Landwirte mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis, die vor 1972 geboren sind und einen Pflanzenschutzausweis erwerben möchten, genügt die Absolvierung des kleinen Sachkundekurses.
Die Seminarinhalte umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, "gute landwirtschaftliche Praxis" im Bereich Pflanzenschutz, Gerätetechnik und Anwenderschutz.
Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis.
Innerhalb drei Jahre nach Absolvierung dieser Ausbildung muss der Sachkundeausweis beantragt werden, ansonsten muss eine 5-stündige Weiterbildung absolviert werden.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden.
Änderungen vorbehalten.
Beachten Sie aktuelle Informationen unter ooe.lfi.at/corona.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Ackerbaubetriebe, Forstwirte, Grünlandbetriebe, Grünraumpfleger, Pflanzenschutzmittelanwender |
Kursbeitrag: | € 90,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 45,00 Teilnehmerbeitrag gefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung für alleWissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich. Förderungen für Teilnehmer ohne LandwirtschaftsbezugSofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich. Naturschutz-VeranstaltungenDer Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer/-innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung 2014-2020 von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen. |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |