Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31...
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2 WEITERE TERMINE MerklisteMit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31...
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