Sachkunde für Rodentizide - Neue Regelungen ab 1. Jänner 2026
Ab 1. Jänner 2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft: Für den Kauf und die berufliche Verwendung bestimmter Rodentizide (Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) ist künftig ein Sachkundenachweis erforderlich.
Dies gilt für Giftköder gegen Mäuse und Ratten, die beispielsweise im Hofbereich in Lagerstätten und anderen Wirtschaftsgebäuden eingesetzt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen
Sie sind bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Dies gilt für Giftköder gegen Mäuse und Ratten, die beispielsweise im Hofbereich in Lagerstätten und anderen Wirtschaftsgebäuden eingesetzt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen
- Brodifacoum
- Bromadiolon
- Difenacoum
- Difethialon
- Flocoumafen.
Sie sind bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Die genannten Wirkstoffe stellen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Daher schreibt die neue Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl II Nr. 246/2024) vor, dass berufliche Verwender geschult werden müssen. Ziel ist ein sicherer Umgang und die Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen.
Nachweis erforderlich für:
- Berufliche Verwender (z. B. Landwirt:innen), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen.
- Auch Personen, die maßgeblich am Betrieb tätig sind, können den Kurs absolvieren.
- Die Rodentizid-Kurse des LFI sind für Landwirtinnen und Landwirte zugänglich (LFBIS-Nummer)
FAQ
- Der Sachkundenachweis ist auch für die Lagerung der Rodentizide erforderlich, da die Lagerung gemäß EU-Biozidprodukteverordnung auch zur Verwendung zählt.
- Neben dem Betriebsführer können auch am Betrieb maßgeblich tätige und in die
Bewirtschaftung eingebundene Personen den Sachkundekurs für Rodentizide
absolvieren. - Personen, die mehr als einen Betrieb führen (z.B: zwei LFBIS-Nummern), benötigen den Sachkundenachweis für Rodentizide nur für einen Betrieb.
- Der Rodentizid-Sachkundenachweis wird befristet für die Dauer von sechs Jahren
ausgestellt. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig. - Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z.B. gegen Feldmäuse und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
Kursangebot
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Ausbildung Sachkunde Rodentizide
Online-Kurs
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Rodentizid-Sachkundekurs
29. Jänner 2026, 09:30 Uhr Rinderzuchtverband, 4844 Regau, Vöcklabruck