Herzlich Willkommen auf der Buchungsplattform für Schule am Bauernhof: https://ooe.lfi.at/sabintern
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Bildungsförderung Agrarpädagogik - Schule am Bauernhof ab 1.1.2025
Basis für die Förderung ist das Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027, Version 2 (November 2024), Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Agrarpädagogische Maßnahmen sind z.B
Agrarpädagogische Maßnahmen sind z.B
- Schule am Bauernhof
- Workshops der Seminarbäuerinnen (in Kindergärten und Schulen)
- Informationsmaßnahmen für Pädagog:innen
Zielgruppe lt. Handbuch
- Kinder & Jugendliche von 4 bis 21 Jahren
- Pädagoginnen & Pädagogen (in Ausbildung)
Förderfähig sind folgende Bildungseinrichtungen (Kindergärten/Schulen), wenn Lehrausgang als Ergänzung zur elementarpädagogischen Arbeit im Kindergarten bzw. zum schulischen Regelunterricht stattfindet:
- Elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergarten)
- Primärstufe / Schulstufen 1-4
- Sekundarstufe I / Schulstufen 5-8
- Mittelschule, Allgemeinbildende höhere Schule (AHS – Unterstufe)
- Sekundarstufe II / Schulstufen 9-14
- Berufsschule und Lehre; Berufsbildende mittlere Schule, berufsbildende höhere Schule, allgemeinbildende höhere Schule (Oberstufe), Ausbildungen für Gesundheitsberufe
- Sonderschulen Allgemeine Sonderschule, Sonderschule für blinde Kinder / für gehörlose Kinder / für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf / für erziehungsschwierige Kinder = Sondererziehungsschule / für sehbehinderte Kinder / für hörgeschädigte Kinder / für sprachgestörte Kinder / für körperbehinderte Kinder
- Inklusive Regelschulen
Nicht förderfähig sind:
- Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten - Kinder vor dem 4. Lebensjahr
- Horte, Nachmittagsbetreuungen
- Feriencamps, Ferienlager, Nachhilfeeinrichtungen, Lernlager
Gruppengröße und -teilung
Gruppengröße: ab 8 Kinder/Jug.
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Bei großen Gruppen ab 16 Kindern/Jug. kann eine Teilung erfolgen
- Für die Teilung zählen die angemeldeten Kinder/Jug. lt. Buchung; Falls Kinder/Jug. z.B. krankheitsbedingt ausfallen kann die Klasse trotzdem geteilt werden, sofern mind. fünf Kinder pro Gruppe anwesend sind.
- Beide Trainer:innen sind Akteure während der Dauer des gesamten Lehrausgangs. Keine Buchung von 2 Gruppen möglich, wenn ein:e Trainer:in nur z.B. 1 Stunde eine zweite Gruppe übernimmt.
- Kooperation Schule am Bauernhof: Gruppenteilung am Schule am Bauernhof-Betrieb: eine Seminarbäuerin oder andere:r SaB-Anbieter:in kann die zweite Gruppe übernehmen. (Drehbuch/Programm muss beim LFI aufliegen)
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Mindestgröße 5 Kinder/Jugendliche, sie darf nicht unterschritten werden.
- Wenn weniger als 8 Kinder / Jugendliche in der Gruppe sind, ist Bestätigung der Direktion über die tatsächliche Anzahl der Kinder/Jug. erforderlich (bei Buchung an das LFI übermitteln – Upload in der Buchung).
Abrechnungspauschalen für Schule am Bauernhof
Berechnungsgrundlage:
Pädagogische Leistungen: 35 € pro UE
Vor- & Nachbereitung SaB: 1 UE Vorbereitung + 1 UE Nachbereitung = € 70,-
Pädagogische Leistungen: 35 € pro UE
Vor- & Nachbereitung SaB: 1 UE Vorbereitung + 1 UE Nachbereitung = € 70,-
- Lehrausgang halbtags (3 UE) € 175,00 (3 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
- Lehrausgang ganztags (6 UE) € 280,00 (6 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
- Lehrausgang mehrtägig (Projekttage): z.B. 490,- (4 Halbtage: 12 UE x € 35,- + 70,- Vor-/Nachbereitung)
- Halbtag "zufahrende" Personen (SaB/SB): 3 UE x € 35,- + € 35,- f. 1 UE Vor-/Nachbereitung + km-Geld (€ 0,50 x km) = € 140,- + km-Geld
Dauer des Bildungsangebots:
1 UE = 50 Minuten, 3 UE = 2 Std. 30 Min., 6 UE = 5 Stunden
Jausenzeiten (mitgebrachte Jause) dürfen nicht in die 3 UE eingerechnet werden. Die Zeiten für die Verkostung von Erzeugnissen, wenn im Drehbuch abgebildet, ist zulässig.
Digitale Kursabwicklung
- Buchung über https://ooe.lfi.at/sabintern
- Vorausgefüllte Formulare werden per Mail an SaB-Anbieter:in übermittelt
- Formulare ausfüllen (lassen), einscannen und per Mail übermitteln an unser Kundenservice: lfi@lk-ooe.at
- Honorare und Besuchsbestätigung als extra Dokument übermitteln – d.h. 2 PDF-Scans
- Keine zusätzlichen handschriftlichen Anmerkungen auf den Formularen.
- Alternativ können Formulare (Kopien) per Post übermittelt werden (wie bisher)
- Honorar_Kursnummer (z.B. Honorar_2952_1)
- Besuchsbestätigung_Kursnummer (z.B. Besuchsbestätigung_2952_1)
Freie Dienstverträge
Alle SaB-Anbieter:innen und LFI-Trainer:innen (die nicht Selbständige sind) bekommen einen „Freien Dienstvertrag“ mit der LK OÖ, der dann so lange gilt, bis die Tätigkeit beim LFI beendet wird.
Falls sich Änderungen hinsichtlich Kontaktdaten, Kontodaten, o.ä. ergeben, wird um eine verlässliche Bekanntgabe in der LK OÖ/LFI OÖ gebeten.
Bitte immer alle Abrechnungen (Honorarblätter, Rückmeldebögen) der abgehaltenen Veranstaltungen und die Trainerverträge innerhalb von 2 Wochen ans LFI senden.
Bitte kontrolliert, ob alle beim LFI gebuchten Veranstaltungen auch stattgefunden haben - wenn Kurse abgesagt worden sind, bitte Stornierung (siehe nächster Punkt).
Bitte kontrolliert, ob alle beim LFI gebuchten Veranstaltungen auch stattgefunden haben - wenn Kurse abgesagt worden sind, bitte Stornierung (siehe nächster Punkt).
Absage von Veranstaltungen - Storno
Falls eine Schule am Bauernhof-Veranstaltung abgesagt wird, bitte um Info an lfi@lk-ooe.at schicken oder beim Kundenservice anrufen (050/6902-1500).
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Dann schicken wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Dann schicken wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Beiträge bei Schule am Bauernhof
NEU ab 1.1.25: Wegfall der LFI-Teilnahmebeiträge pro Kind/Jug. bei SaB
Ziel der LE-Projektförderung: ALLEN Kindergartengruppen/Klassen, auch aus einkommensschwächeren Schichten, soll der Zugang zu SaB/SB möglich sein. Die Begünstigten der Förderung sind die Kinder/Jugendlichen. Vorgaben zu „Begünstigtenbeiträge“ lt. Handbuch (Auszug):
Ziel der LE-Projektförderung: ALLEN Kindergartengruppen/Klassen, auch aus einkommensschwächeren Schichten, soll der Zugang zu SaB/SB möglich sein. Die Begünstigten der Förderung sind die Kinder/Jugendlichen. Vorgaben zu „Begünstigtenbeiträge“ lt. Handbuch (Auszug):
- Finanzielle Aufwendungen der Anbieter:innen, die für die Durchführung ihres agrarpädagogischen Angebots unbedingt erforderlich sind, sind über die Förderung abgegolten.
- Individuelle Teilnehmer:innenbeiträge sind für Verkostungsaufwendungen sowie verschiedene kostenpflichtige Zusatzangebote möglich
- Jede:r Anbieter:in muss auf geförderten Webseiten die Kosten jedes agrarpädagogischen Angebots transparent in Höhe und Art des Angebots anführen.
- Basis dafür ist eine nachvollziehbare Kalkulation (bei Kontrolle muss diese vorgelegt werden)
- Zweck der Förderung ist nicht, dass Besuche von begünstigten Personen für die Vermarktung von eigenen Produkten genutzt werden und diese Zusatzangebote den Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.
SaB-Programme - genehmigte Drehbücher
- Es können Lehrausgänge abgerechnet werden, die laut einem genehmigten Drehbuch durchgeführt wurden. (wie bisher)
- Drehbuch wird vom Projektleitung/Fachberaterin SaB überprüft, dazu rückgemeldet und genehmigt.
- Es können jederzeit neue Drehbücher zur Genehmigung eingereicht werden.
- Jedes Drehbuch braucht eine transparente Kalkulation.
- Genehmigte Drehbücher stehen auf der Schuleambauernhof-Webseite.
- Drehbuchvorlage in den Downloads
Nicht gefördert werden folgende Angebote:
- Bastelkurse (z.B. Heubasteln, Adventkranzbinden - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Kochkurse (z.B. Kekse backen - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Natur-/Kräuterführungen (z.B. Wildkräuterführung - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Spiel&Spaß-Programme am Bauernhof (z.B. Siloplanen bemalen)
- Alpakawanderungen
Folge-Betriebscheck
- Ein Folge-Betriebscheck ist einmal innerhalb der Förderperiode (bis Ende 2027) durchzuführen.
- Ausgenommen vom Folge-Betriebscheck sind jene Betriebe, bei denen der „Erst“-Betriebscheck ab 1.1.2024 erfolgt ist.
Trinkwasseruntersuchung
Trinkwasseruntersuchung: ist der landwirtschaftliche Betrieb nicht an die Ortswasserleitung angeschlossen, ist eine jährliche Trinkwasseruntersuchung notwendig. Infos dazu findet ihr bei den Downloads: Trinkwasseruntersuchung LFL 2017 und Formular Anmeldung Trinkwasseruntersuchung.
Kindergeburtstage
Es gibt immer wieder Anfragen, ob Kindergeburtstage als Schule am Bauernhof-Veranstaltung abgerechnet werden können.
Kindergeburtstage sind Privatveranstaltungen. Die Kosten, die für dieses Angebot entstehen, müssen direkt an die Eltern verrechnet werden (dh. Kindergeburtstage können NICHT über SaB abgerechnet werden).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können in der Broschüre Kindergeburtstag am Bauernhof nachgelesen werden (Downloads).
Kindergeburtstage sind Privatveranstaltungen. Die Kosten, die für dieses Angebot entstehen, müssen direkt an die Eltern verrechnet werden (dh. Kindergeburtstage können NICHT über SaB abgerechnet werden).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können in der Broschüre Kindergeburtstag am Bauernhof nachgelesen werden (Downloads).
Logo Schule am Bauernhof
Das Schule am Bauernhof-Logo findet ihr in verschiedenen Varianten (mit oder ohne Webadresse, s/w) unter den Downloads.
Bundesweite Werbeutensilien für SaB
Es gibt bundesweit neue Firmen, die für uns Werbeutensilien produzieren z.B. Soft-Shell-Jacken, T-Shirts, Mützen, Holz-Buttermodel, etc. Die Artikel können direkt bei den angegebenen Kontakten angefordert werden. (Bestelliste siehe Downloads).
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Kontakt zum LFI
LFI Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at