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  1. Oberösterreich
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Veranstalterförderung

Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) ist anerkannte Bildungsträger für Oberösterreich im BMLFUW.

Alle Veranstaltungen des LFI, die den Förderungszielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden.
Die Teilnehmer bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.

Doppelföderungen sind ausgeschlossen.

Förderungsausmaß

Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge beträgt der Zuschuss 80% zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 50% zu den anrechenbaren Kosten.

Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung (mindestens 5 Unterrichtseinheiten – UE)

Außerschulische Ausbildungsmaßnahmen, die zum Abschluss als Facharbeiter/-in im zweiten Bildungsweg führen sowie Vorbereitungslehrgänge für den Abschluss der Berufsausbildung mit der Meister/-innenprüfung in jenen Berufen, die im land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (BGBl. I Nr. 157/2013) festgelegt sind. Fort- und Weiterbildungen zur Verbesserung der Qualifikationen durch Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von fachlichen und persönlichen Kompetenzen soll dazu beitragen, die steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen und Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten.
Es können folgende Personen in den Genuss des geförderten Kursbeitrages kommen:
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel
    • Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen
    • Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Wohnsitz des Betriebes überein stimmt*)
    • Personen, die zumindest unfallversichert bei der Sozialversicherung der Bauern sind*)
    • Mitarbeiter/-in eines Gartenbaubetriebes*)
    • Angestellt/e eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes*)
  • künftige Hofübernehmer/-innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
Nicht zum Kreis der förderfähigen Personen zählen zum Beispiel:
  • Gewerbliche Lohnunternehmenr
  • Mitglieder der Landarbeiterkammer (LAK)
  • Personen, die auf Betrieben ohne Anstellungsverhältnis mitarbeiten
  • Insolvente Forstbetriebe
Geben Sie bei jeder Kursanmeldung Ihre Betriebsnummer an.

*) Diese Gruppe von Personen benötigen einen schriftlichen Nachweis. Dazu steht ein Formular am Ende der Seite zur Verfügung. Der Betriebsinhaber/Bewirtschafter bestätigt in diesem Fall das entsprechend zutreffende Merkmal.
Als Teilnehmer senden Sie vor Kursbeginn diese vollständig ausgefüllte und unterzeichnetes Formular an das LFI Obersösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz oder eingescannt als PDF an info@lfi-ooe.at. Sie können dieses Formular auch am Beginn der Veranstaltung dem Kursverantwortlichen persönlich überreichen.

Informationsmaßnahmen (weniger als 5 UE)

Bereitstellung von zielgruppengerecht aufbereiteten Informationen für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum. Durch aktuelle Informationen sollen die Teilnehmer/-innen stets am Laufenden gehalten werden und wirksam in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt werden. Ferner soll durch bewusstseinsbildende Maßnahmen die Öffentlichkeit über die Leistungen und Wirkungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft informiert werden, sowie agrar- und waldpädagogische Bildungsmaßnahmen kostengünstig angeboten werden können.
Für Veranstaltungen unter 5 Unterrichtseinheiten, agrarpädagogische Maßnahmen und Naturschutzveranstaltungen ist die Zielgruppe primär die Öffentlichkeit. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Teilnehmerbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind erkennbar dadurch, dass der "Teilnehmerbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Teilnehmerbeitrag ohne Förderung" ist.

Downloads zum Thema

  • Nachweis förderfähiger Teilnehmer (PDF)
Autor/in: LFI Administration
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