Veranstalterförderung
Alle Veranstaltungen des LFI, die den Förderungszielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden.
Die Teilnehmenden bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.
Doppelföderungen sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.
Doppelföderungen sind ausgeschlossen.
Förderungsausmaß
Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaf festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge beträgt der Zuschuss 80% zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66% zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66% zu den anrechenbaren Kosten.
Es können folgende Personen in den Genuss des geförderten Kursbeitrages kommen:
*) Diese Gruppe von Personen benötigen einen schriftlichen Nachweis. Dazu steht ein Formular am Ende der Seite zur Verfügung. Der Betriebsinhaber/Bewirtschafter bestätigt in diesem Fall das entsprechend zutreffende Merkmal.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer senden Sie vor Kursbeginn diese vollständig ausgefüllte und unterzeichnetes Formular an das LFI Obersösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz oder eingescannt als PDF an info@lfi-ooe.at. Sie können dieses Formular auch am Beginn der Veranstaltung dem Kursverantwortlichen persönlich überreichen.
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel
- Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen
- Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Wohnsitz des Betriebes überein stimmt*)
- Personen, die zumindest unfallversichert bei der Sozialversicherung der Bauern sind*)
- Mitarbeitende eines Gartenbaubetriebes*)
- Angestellte Person eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes*)
- künftige Hofübernehmende (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
- Gewerbliche Lohnunternehmer
- Mitglieder der Landarbeiterkammer (LAK)
- Personen, die auf Betrieben ohne Anstellungsverhältnis mitarbeiten
- Insolvente Forstbetriebe
*) Diese Gruppe von Personen benötigen einen schriftlichen Nachweis. Dazu steht ein Formular am Ende der Seite zur Verfügung. Der Betriebsinhaber/Bewirtschafter bestätigt in diesem Fall das entsprechend zutreffende Merkmal.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer senden Sie vor Kursbeginn diese vollständig ausgefüllte und unterzeichnetes Formular an das LFI Obersösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz oder eingescannt als PDF an info@lfi-ooe.at. Sie können dieses Formular auch am Beginn der Veranstaltung dem Kursverantwortlichen persönlich überreichen.
Für Veranstaltungen von agrarpädagogische Maßnahmen und Naturschutzveranstaltungen ist die Zielgruppe primär die Öffentlichkeit. Es werden ALLE Teilnehmenden gefördert und zahlen somit den um die Förderung verminderten Kursbeitrag (Teilnehmerbeitrag gefördert).
Diese Veranstaltungen sind erkennbar dadurch, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.
Diese Veranstaltungen sind erkennbar dadurch, dass der "Kursbeitrag gefördert" gleich hoch mit dem "Kursbeitrag ohne Förderung" ist.