Veranstalterförderung
Alle Veranstaltungen des LFI, die den Förderungszielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden.
Die Teilnehmenden bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.
Doppelföderungen sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.
Doppelföderungen sind ausgeschlossen.
Förderungsausmaß
Für vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaf festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge beträgt der Zuschuss 80% zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66% zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 66% zu den anrechenbaren Kosten.