Weiterbildung für die Wiederausstellung des Sachkundeausweises
Anwender:innen von Pflanzenschutzmittel müssen sachkundig bleiben. Um die Sachkundigkeit nicht zu verlieren muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert werden. Erst nach dieser Weiterbildung ist eine Neuausstellung des Sachkundeausweises möglich. Neben aktuellen Themen zum Pflanzenschutz und rechtlichen Inhalten werden auch alternative Methoden im Pflanzenschutz und biologische Pflanzenschutzmittel vorgestellt. Anerkannt laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden