Onlineseminar: Einstieg in die Teilpauschalierung

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Bei Überschreiten der Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung (€ 75.000,- Einheitswert) und bei Ausübung der Beitragsgrundlagenoption kann die Teilpauschalierung als Gewinnermittlungsart gewählt werden.
Bei der Teilpauschalierung halten sich die Aufzeichnungspflichten im Vergleich zu anderen Gewinnermittlungsarten in Grenzen, das heißt der bürokratische Mehraufwand ist überschaubar. Gleichzeitig bietet der Ausgabensatz von 80 % vielen Betrieben die Möglichkeit, die Veredelungstätigkeit entsprechend der höheren Ausgaben zu berücksichtigen.
Lernen Sie die Teilpauschalierung unter den Gesichtspunkten Aufzeichnungspflichten, verschiedene Ausgabensätze, Erklärungspflichten, abpauschalierte und nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen kennen.
Die Aufzeichnung der Einnahmen, die Gewinnermittlung und die Einkommensteuererklärung werden im Seminar anhand konkreter Beispiele erläutert.

Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon und Video einschalten.

Beachten Sie die technischen Hinweise.

Bei Live-Onlineveranstaltungen wird eine Teilnahmebestätigung ausschließlich für eine einzelne Person pro genutztem Endgerät ausgestellt.

Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen und Bauern
Kursbeitrag: 80,00 € Kursbeitrag ohne Förderung
39,00 € Kursbeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Wissenstransfer für (außer)land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (LE 23-27)

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen in diesem Bildungsprogramm werden mit den Förderungsmaßnahmen 78-02 Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder und 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder gemäß der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2023 – 2027 bezuschusst.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Kursbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.

Naturschutz-Veranstaltungen (LE 23-27)

Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer:innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.

Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug

Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.

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Fachbereich: Unternehmensführung
Mitzubringen: Benötigt: Computer/Laptop/Tablet mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera; stabiles Internet

1 verfügbarer Termin

Ort: online
Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI.
Örtlichkeit: Online-Seminarraum, online
Information: Kundenservice,
Tel +43 (0)50 6902 1500,
info@lfi-ooe.at
Kursnummer: 1751
Trainer:in: Günther Kraus
DI Franz Schachner
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