Weiterbildung
Wie viel Unterrichtseinheiten (UE) sind notwendig?
Es sind jährlich mindestens 4 UE nachzuweisen.
In welchem Zeitraum soll die Weiterbildung erfolgen?
Weiterbildungen, die ab 1. September 2024 bis 31. August 2025 absolviert werden, gelten für das Kalenderjahr 2025.
Die Weiterbildung muss vor dem ersten Einsatz im Kalenderjahr stattfinden. Es wird empfohlen, die Weiterbildungen frühzeitig zu besuchen, da es bei Krankheit oder Absage schwierig ist, rechtzeitig einen Ersatztermin zu finden.
Wie viele Unterrichtseinheiten werden bei längeren Weiterbildungen angerechnet?
Eine Weiterbildungsmaßnahme, die mehr als 4 UE umfasst (z.B. ein Lehrgang), kann insgesamt nur einmal in der jeweiligen Förderperiode angerechnet werden und nicht in der folgenden Förderperiode.
Welche Weiterbildungen werden 2024/25 angerechnet?
- Projektbezogene Seminarbauer:bäuerinnen Weiterbildungen
- Erfahrungsaustausch in den Bezirken
- Hospitation (Besuch eines Schulworkshops eines anderen Seminarbauern/einer anderen Seminarbäuerin)
- Fachspezifische, landwirtschaftliche Kurse, die zum eigenen Betriebsschwerpunkt und in weiterer Folge zum SB Programm passen (z.B. Fachtage, Lehrgänge, Facharbeiterausbildung, Hygienefortbildungen, …)
- Fortbildungen für Naturvermittler:innen
- Fortbildungen im Bereich Pädagogik, Persönlichkeit, Methodik und Didaktik
- Fortbildungen in EDV, Marketing, Social Media, Recht
- Erste-Hilfe-Kurse
Welche Weiterbildungen werden nicht angerechnet?
Kochkurse/Einschulungen für Kochkurse werden als Weiterbildungsnachweis nicht anerkannt.
Werden auch Nicht-LFI Kurse anerkannt?
Ja, wenn die Kursinhalte für Schule am Bauernhof bzw. Seminarbauern:bäuerinnen geeignet sind. Für die Anerkennung von Kursen, die nicht am LFI absolviert wurden, senden Sie bitte eine Teilnahmebestätigung an das LFI, aus der Kurstitel, Kursinhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Kursdatum hervorgehen.
Um sicherzugehen, dass die gewählte Veranstaltung anerkannt wird, empfehlen wir im Vorhinein diesbezüglich anzufragen (bildung@lk-ooe.at).
Wie muss die Fortbildung nachgewiesen werden?
Die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen sind mit Teilnahmebestätigung, Kurstitel, Kursinhalt, Umfang und Datum der Veranstaltung an das LFI zu übermitteln. Die Weiterbildung muss vor dem ersten Einsatz absolviert werden, ansonsten kann kein Seminarbäuerinneneinsatz erfolgen. Die Teilnahmebestätigungen sind an bildung@lk-ooe.at zu senden.