Workshops
Förderrichtlinien für Agrarpädagogische Maßnahmen 2023 -2027 (ab Sept. 2024 gültig)
Das Programm zur Ländlichen Entwicklung 2023 - 2027 enthält umfangreiche Vorgaben zur Förderung von agrarpädagogischen Maßnahmen, wie Seminarbäuerinnen.
Aus der Förderrichtlinie geht hervor, dass nur Workshops gefördert werden können, die als Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung, jedoch bis maximal 21 Jahre haben. Zudem fallen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (sonderpädagogische Zentren) unter die förderfähige Zielgruppe.
Förderfähige Zielgruppe:
Aus der Förderrichtlinie geht hervor, dass nur Workshops gefördert werden können, die als Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung, jedoch bis maximal 21 Jahre haben. Zudem fallen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (sonderpädagogische Zentren) unter die förderfähige Zielgruppe.
Förderfähige Zielgruppe:
- Elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergarten)
- Primärstufe / Schulstufen 1-4
- Sekundarstufe I / Schulstufen 5-8
- Mittelschule, Allgemeinbildende höhere Schule (AHS – Unterstufe)
- Sekundarstufe II / Schulstufen 9-14
- Berufsschule und Lehre; Berufsbildende mittlere Schule, berufsbildende höhere Schule, allgemeinbildende höhere Schule (Oberstufe), Ausbildungen für Gesundheitsberufe
- Sonderschulen Allgemeine Sonderschule, Sonderschule für blinde Kinder / für gehörlose Kinder / für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf / für erziehungsschwierige Kinder = Sondererziehungsschule / für sehbehinderte Kinder / für hörgeschädigte Kinder / für sprachgestörte Kinder / für körperbehinderte Kinder
- Inklusive Regelschulen
Nicht förderfähig sind:
- Schulworkshops, die nicht im schulischen Kontext stehen
- Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten - Kinder vor dem 4. Lebensjahr
- Personen über 21 Jahre
- Horte, Nachmittagsbetreuungen
- Feriencamps, Ferienlager, Nachhilfeeinrichtungen, Lernlager
Gruppengröße und -teilung
Gruppengröße: ab 8 Kinder/Jug.
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Bei großen Gruppen ab 16 Kindern/Jug. kann eine Teilung erfolgen
- Für die Teilung zählen die angemeldeten Kinder/Jug. lt. Buchung; Falls Kinder/Jug. z.B. krankheitsbedingt ausfallen kann die Klasse trotzdem geteilt werden, sofern mind. fünf Kinder pro Gruppe anwesend sind.
- Beide Trainer:innen sind Akteure während der Dauer des gesamten Schuleinsatzes. Keine Buchung von 2 Gruppen möglich, wenn ein:e Trainer:in nur z.B. 1 Stunde eine zweite Gruppe übernimmt.
- Kooperation Schule am Bauernhof: eine Seminarbäuerin kann die zweite Gruppe übernehmen.
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Mindestgröße 5 Kinder/Jugendliche, sie darf nicht unterschritten werden.
- Wenn weniger als 8 Kinder / Jugendliche in der Gruppe sind, ist Bestätigung der Direktion über die tatsächliche Anzahl der Kinder/Jug. erforderlich
Teilnahmebeitrag Workshops
€ 2,50 pro Kind für die Workshop-Themen
€ 4,50 pro Kind für die Workshop-Themen
- Gemüse erleben
- Mein Essen - meine Zukunft (2-stündig)
- Schnitzel, wo kommst du her?
- Der Weg der Milch
- Wegweiser durch den Getränkedschungel
- Das Ei
- Essbare Schätze aus dem Bio-Boden
- Das Leben von Mensch und Tier am Biobauernhof
- Einkaufen mit Köpfchen
- (M)Ein Bauernhof in ... Österreich
€ 4,50 pro Kind für die Workshop-Themen
- Wie kommt das Gras in den Burger (2-stündig und 3-stündig)
- Bio-Faire Jause (2-stündig und 3-stündig)
- Mein Essen - meine Zukunft (3-stündig)
Honorarkonditionen Seminarbäuer:innen
Pädagogische Leistungen: € 35,00 pro UE
+ 1 UE Vor- und Nachbereitung: € 35,00
d.h. Die Höhe des Honorars für einen Schulworkshop beträgt:
Schulworkshop (2 UE) € 105,-
Schulworkshop (3 UE) € 140,-
Genauere Infos bitte aus dem Leitfaden Seminarbäuerinnen OÖ entnehmen.
+ 1 UE Vor- und Nachbereitung: € 35,00
d.h. Die Höhe des Honorars für einen Schulworkshop beträgt:
Schulworkshop (2 UE) € 105,-
Schulworkshop (3 UE) € 140,-
Genauere Infos bitte aus dem Leitfaden Seminarbäuerinnen OÖ entnehmen.
Digitale Kursabwicklung
Buchung über https://ooe.lfi.at/sbintern
- Vorausgefüllte Formulare (Buchungsbestätigung + Honorarblatt) werden per Mail an SB übermittelt
- Formulare ausfüllen (lassen), einscannen und per Mail übermitteln an unser bildung@lfi-ooe.at
- Honorare und Besuchsbestätigung als extra Dokument übermitteln – d.h. 2 PDF-Scans
- Alternativ können Formulare (Kopien) per Post übermittelt werden (wie bisher)
- Honorar_Kursnummer (z.B. Honorar_3198_1)
- Besuchsbestätigung_Kursnummer (z.B. Besuchsbestätigung_3198_1)
Absage von Veranstaltungen - Storno
Wenn eine SB-Veranstaltung abgesagt wird, senden Sie bitte eine E-Mail an lfi@lk-ooe.at oder rufen Sie das Kundenservice an (050/6902-1500).
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Anschließend senden wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Anschließend senden wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.