Workshops
Förderrichtlinien für Agrarpädagogische Maßnahmen 2023 -2027 (ab Sept. 2024 gültig)
Das Programm zur Ländlichen Entwicklung 2023 - 2027 enthält umfangreiche Vorgaben zur Förderung von agrarpädagogischen Maßnahmen, wie Seminarbäuerinnen.
Aus der Förderrichtlinie geht hervor, dass nur Workshops gefördert werden können, die als Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung, jedoch bis maximal 20 Jahre haben. Zudem fallen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (sonderpädagogische Zentren) unter die förderfähige Zielgruppe.
Förderfähige Zielgruppe:
Aus der Förderrichtlinie geht hervor, dass nur Workshops gefördert werden können, die als Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung, jedoch bis maximal 20 Jahre haben. Zudem fallen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (sonderpädagogische Zentren) unter die förderfähige Zielgruppe.
Förderfähige Zielgruppe:
- Kindergartengruppen (ausschließlich Kinder ab 4 Jahren)
- Schulklassen der Primärstufe, Sekundärstufe I und Sekundärstufe II (bis max. 21 Jahre)
- Sonderschulen oder inklusive Regelschulen (Regelunterricht am Nachmittag für die ganze Klasse)
Teilnahmebeiträge und Honorar bei SB
Die Teilnahmebeiträge pro Kind/Jugendliche gestalten sich ab ... wie folgt:
.../Kind
Die Höhe des Honorars für einen Schulworkshop beträgt:
Schulworkshop (2 UE) € 105,-
Schulworkshop (3 UE) € 140,-
Genauere Infos bitte aus dem Leitfaden Seminarbäuerinnen OÖ entnehmen.
.../Kind
Die Höhe des Honorars für einen Schulworkshop beträgt:
Schulworkshop (2 UE) € 105,-
Schulworkshop (3 UE) € 140,-
Genauere Infos bitte aus dem Leitfaden Seminarbäuerinnen OÖ entnehmen.
Vorausgefüllte Honorarblätter und Rückmeldebögen (Kursleitermappe)
1. Mit der Buchung des Termins bekommt die Seminarbäuerin sowie die Schule ein vorausgefülltes Honorarblatt und Rückmeldebögen der gebuchten Veranstaltungen direkt per Mail zugesendet.
2. Alle Dokumente müssen aufgrund der Förderung vollständig ausgefüllt werden.
3. Einfach ausdrucken, unterschreiben und ans LFI retournieren (postalisch oder per Mail an ...).
Bitte immer alle Abrechnungen (Honorarblätter, Rückmeldebögen) der abgehaltenen Veranstaltungen innerhalb von 2 Wochen ans LFI senden.
Bitte kontrolliert, ob alle beim LFI gebuchten Veranstaltungen auch stattgefunden haben - wenn Kurse abgesagt worden sind, bitte Stornierung (siehe nächster Punkt).
2. Alle Dokumente müssen aufgrund der Förderung vollständig ausgefüllt werden.
3. Einfach ausdrucken, unterschreiben und ans LFI retournieren (postalisch oder per Mail an ...).
Bitte immer alle Abrechnungen (Honorarblätter, Rückmeldebögen) der abgehaltenen Veranstaltungen innerhalb von 2 Wochen ans LFI senden.
Bitte kontrolliert, ob alle beim LFI gebuchten Veranstaltungen auch stattgefunden haben - wenn Kurse abgesagt worden sind, bitte Stornierung (siehe nächster Punkt).
Absage von Veranstaltungen - Storno
Falls ein Workshop abgesagt wird, bitte um Info an lfi@lk-ooe.at senden oder beim Kundenservice anrufen (050/6902-1500).
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Anschließend senden wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Sobald ein neuer Termin feststeht, einfach neu buchen. Anschließend senden wir die aktuellen Dokumente mit der neuen Kursnummer zu.
Weiterbildung Seminarbäuerin
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