Bildungsförderung für alle
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst.
Förderungsart
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Teilnehmerbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.