Von jeder/m SaB-Anbieter:in, welche:r die Förderung in Anspruch nehmen möchte, ist eine Weiterbildung von mindestens 4 UE (Stand Nov. 2024), vor der ersten Schule am Bauernhof-Veranstaltung im Kalenderjahr zu absolvieren.
Enge Vernetzung von Bildung, Beratung, Interessenvertretung und Praxis
Onlinekurse auf e.lfi.at - Schulung gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031