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Meister:innenausbildung Landwirtschaft

FR/PE

©  Archiv
Die Qualifizierung zur Meisterin und zum Meister ist die bedeutendste Form der beruflichen Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der höchste Abschluss der landwirtschaftlichen Berufsausbildung.
Aufbauend auf den Kenntnissen des Facharbeiters werden im Meisterkurs die unternehmerischen Fähigkeiten gestärkt und die fachliche Qualifizierung erweitert.

Berechtigungen, die mit der Meisterausbildung erworben werden:
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen (auch im Gewerbe)
- Unternehmerprüfung im Gewerbe
- ersetzt den Fachbereich bei der Berufsreifeprüfung
- Anspruch auf Meisterbonus bei der der Existenzgründungsbeihilfe

Berechigt zur Teilnahme sind:
- Interessierte, die 3 Jahre als Facharbeiter:in tätig waren
- Interessierte, die 3 Jahre einen lw. Betrieb geführt haben und das 24. Lebensjahr vollendet haben
- Absolventinnen und Absolventen einer land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Absolvent:innen der Universität für Bodenkultur, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Voraussetzungen: Eigener Laptop und Basiswissen Microsoft Office Anwendungen

Inhalte des Lehrgangs:
Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Landtechnik, Baukunde und Arbeitssicherheit, Betriebswirtschaft und Buchführung, Volkswirtschaft und Marketing, Rechts- und Steuerkunde, Grundlagen der Lehrlingsausbildung, Politische Bildung und Persönlichkeitsbildung.

Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 4 Stunden

Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 461 Einheiten
Zielgruppe: Hofübernehmer:innen, interessierte Landwirte und Landwirtinnen
Kursbeitrag: 4.060,00 € Kursbeitrag ohne Förderung
1.900,00 € Kursbeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Wissenstransfer für (außer)land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (LE 23-27)

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen in diesem Bildungsprogramm werden mit den Förderungsmaßnahmen 78-02 Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder und 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder gemäß der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2023 – 2027 bezuschusst.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Kursbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.

Naturschutz-Veranstaltungen (LE 23-27)

Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer:innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.

Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug

Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.

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Fachbereich: Beruf und Ausbildung

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