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366 Kurse verfügbar
(alle anzeigen)
  1. Oberösterreich

Weiterbildung

Von jeder/m SaB-Anbieter:in, welche:r die Förderung in Anspruch nehmen möchte, ist eine Weiterbildung von mindestens 4 UE, vor der ersten Schule am Bauernhof-Veranstaltung im Kalenderjahr zu absolvieren. Veranstaltungen ab 1. September werden für das Folgejahr angerechnet.

Themenbereiche für Weiterbildungen

•Land-/forstwirtschaftliche an das eigene Drehbuch/Programm angepasste Themen
•Klimawandel und Auswirkungen auf die Land-/Forstwirtschaft
•Umwelt- und Naturschutz in der Land-/Forstwirtschaft
•Nachhaltigkeitsthemen: z. B. Fußabdruck, Kreislaufwirtschaft
•Artgerechte Tierhaltung und Tierschutz
•Pädagogik, Methodik, Didaktik und zielgruppenspezifische Angebote
•Kommunikation, Rhetorik, Argumentation bei kritischen Themen
•Kinderschutz, Sicherheit am Bauernhof, Unfallverhütung, Erste Hilfe
•Relevante Innovationen und Medien
•Nicht anerkannt: Kochkkurse, Einschulung SB zu Kochkursthemen

Auf der LFI-Webseite kann bei der Suche unter Anrechenbarkeiten "Agrarpädagogik" ausgewählt werden, dann erscheinen alle Kurse, die für SaB 2026 angerechnet werden.

Erste Hilfe – Kinderschutz

  • Für Akteure in der Argarpädagogik sind grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse wichtig. Eine Auffrischung im Ausmaß von mindestens 4 UE ist einmal pro Förderperiode (2023 – 2027) nachzuweisen - bis 31. Dez. 2027 (Absolvierte Erste Hilfe Kurse ab 1.1.2024 können angerechnet werden.) - Kurs LFI: https://ooe.lfi.at/nr/1817 oder direkt in der regionalen Rotes Kreuz-Stelle nachfragen.
    Hinweis: SVS-Hunderter kann 2026 / 2027 genutzt werden.
  • Kinderschutz-Schulung (4 UE) bis 31. März 2027 absolvieren
    #Basismodul (2 UE): https://ooe.lfi.at/kinderschutz-basismodul+2500+2953439
    #Aufbaumodul (2 UE): https://ooe.lfi.at/kinderschutz-aufbaumodul+2500+2953277
    #Präsenzseminar am 9.4. (empfehlenswert – noch Restplätze verfügbar): 4 UE https://ooe.lfi.at/kinderschutz+2500+2871597+++2879785
    Weiterbildung zu Kinderschutz und Erste Hilfe zählen als jährliche Weiterbildung.

Wie kann die Fortbildung nachgewiesen werden?

Die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen sind mit Teilnahmebestätigung, Kurstitel, Kursinhalt, Umfang und Datum der Veranstaltung an das LFI (sab@lk-ooe.at) zu übermitteln. Die Weiterbildung muss vor der ersten SaB/SB-Veranstaltung absolviert werden, ansonsten kann keine Buchung erfolgen.

 

Aktuelle Weiterbildungen speziell für Schule am Bauernhof 2025/2026

Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Speziell für Schule am Bauernhof-Anbietende & Seminarbäuer:innen
Do, 21. Mai 2026 (neuer Termin), 8.30 - 17.30 Uhr, Kursnr. 1817 (8 UE), LK OÖ; Auf der Gugl 3, Linz
Ob am Hof oder im Klassenzimmer - lernen Sie, wie Sie in Notfällen richtig handeln und Kindern und Jugendlichen in kritischen Situationen sicher helfen können.
Anmeldung: https://ooe.lfi.at/nr/1817
 

Kinderschutz - Präsenz
Weiterbildung Agrarpädagogik
Do, 09.04.2026, 9.00 - 12.30 Uhr, Kursrn. 1852 (4 UE), LK OÖ, Auf der Gugl 3, Linz
Als Anbieter:in von Schule am Bauernhof oder als Seminarbäuerin/Seminarbauer können Sie aktiv zum Schutz von Kindern beitragen. Dieses Seminar gibt Ihnen das nötige Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Kinderschutz in Ihrem Alltag bewusst und verantwortungsvoll umzusetzen.
Anmeldung: https://ooe.lfi.at/nr/1852

 Kinderschutz – Basismodul (Onlinekurs) - 2 UE
Anmeldung

Kinderschutz – Aufbaumodul (Onlinekurs) - 2 UE
Anmeldung

 

Hospitation und Erfahrungsaustausch

Es werden Hospitationen auf einem anderen Schule am Bauernhof-Betrieb sowie der Erfahrungsaustausch im Bezirk als Weiterbildung angerechnet.

Als Hospitation wird der Besuch eines Außenstehenden in einer Einrichtung, Firma oder Behörde bezeichnet. Der Hospitant (Gast) soll dabei deren Arbeit kennenlernen oder begutachten bzw. arbeitet selbst probeweise mit. Bei Schule am Bauernhof können sich die einzelnen Betriebe gegenseitig besuchen und bei einem Programm mit einer Gruppe dabei sein. Das bringt für den Hospitanten und auch für den besuchten Schule am Bauernhof-Anbieter Vorteile. Die Hospitation wird mit 5 UE als Weiterbildung angerechnet, sofern das ausgefüllte „Rückmeldeblatt zur Hospitation“ an das LFI gesendet wird - es kann auch eine Kopie sein bzw. per E-Mail gesendet werden.
Das Hospitationsrückmeldeblatt kann im Download-Bereich dieser Webseite heruntergeladen werden.

In manchen Bezirken werden regelmäßig Erfahrungsaustausche mit der zuständigen Bezirksberaterin abgehalten. Diese Zusammenkünfte können ebenfalls als Weiterbildung im Umfang der von der Beraterin angegeben Unterrichtseinheiten angerechnet werden.

Hygieneschulung

Hygieneschulung: diese muss für den Abschluss des Zertifikatslehrganges absolviert werden und es wird empfohlen, diese alle drei Jahre aufzufrischen. (Das LFI bietet eine Online-Hygieneschulung an - Kursnr. 2499).
 

HAUP-Seminare

Auf www.lebensmittelwissen.at/webinare findet ihr kostenlose Onlineseminare (je 2 UE) zu unterschiedlichen Themen wie Biodiversität, Mythos Milch, Bienen, Insekten, Acker und Hochbeetgärtnerei – diese werden auch für die SaB-Weiterbildung anerkannt (ausgenommen Online-Kochkurse). Bei Absolvierung bitte Teilnahmebestätigung an sab@lk-ooe.at senden.
Zielgruppe: Pädagog:innen, Seminarbäuer:innen und Schule am Bauernhof-Anbieter:innen
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Kontakt zum LFI

LFI Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
 
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
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  • Herzlich willkommen auf der Buchungsplattform für Schule am Bauernhof: https://ooe.lfi.at/sabintern
  • Schule am Bauernhof (Fördervoraussetzungen - Ländliche Entwicklung LE)
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