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  1. Oberösterreich

Schule am Bauernhof (Fördervoraussetzungen - Ländliche Entwicklung LE)

Gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes OÖ und der Europäischen Union.Gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes OÖ und der Europäischen Union.Gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes OÖ und der Europäischen Union.Gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes OÖ und der Europäischen Union.[1749368805118360.png]
Gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes OÖ und der Europäischen Union. © AMA

Bildungsförderung Agrarpädagogik - Schule am Bauernhof ab 1.1.2025

Basis für die Förderung ist das Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027, Version 2 (November 2024), Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Agrarpädagogische Maßnahmen sind z.B
  • Schule am Bauernhof
  • Workshops der Seminarbäuerinnen (in Kindergärten und Schulen)
  • Informationsmaßnahmen für Pädagog:innen

Zielgruppe lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen

  • Kinder & Jugendliche von 4 bis 21 Jahren
  • Pädagoginnen & Pädagogen (in Ausbildung)

Förderfähig sind folgende Bildungseinrichtungen (Kindergärten/Schulen), wenn Lehrausgang als Ergänzung zur elementarpädagogischen Arbeit im Kindergarten bzw. zum schulischen Regelunterricht stattfindet:

  • Elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergarten)
  • Primärstufe / Schulstufen 1-4
  • Sekundarstufe I / Schulstufen 5-8
  • Mittelschule, Allgemeinbildende höhere Schule (AHS – Unterstufe)
  • Sekundarstufe II / Schulstufen 9-14
  • Berufsschule und Lehre; Berufsbildende mittlere Schule, berufsbildende höhere Schule, allgemeinbildende höhere Schule (Oberstufe), Ausbildungen für Gesundheitsberufe
  • Sonderschulen Allgemeine Sonderschule, Sonderschule für blinde Kinder / für gehörlose Kinder / für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf / für erziehungsschwierige Kinder = Sondererziehungsschule / für sehbehinderte Kinder / für hörgeschädigte Kinder / für sprachgestörte Kinder / für körperbehinderte Kinder
  • Inklusive Regelschulen

Nicht förderfähig sind:

  • Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten - Kinder vor dem 4. Lebensjahr
  • Horte, Nachmittagsbetreuungen
  • Feriencamps, Ferienlager, Nachhilfeeinrichtungen, Lernlager

Gruppengröße und -teilung

Gruppengröße: ab 8 Kinder/Jug.
  • Bei großen Gruppen ab 16 Kindern/Jug. kann eine Teilung erfolgen
  • Für die Teilung zählen die angemeldeten Kinder/Jug. lt. Buchung; Falls Kinder/Jug. z.B. krankheitsbedingt ausfallen kann die Klasse trotzdem geteilt werden, sofern mind. fünf Kinder pro Gruppe anwesend sind.
  • Beide Trainer:innen sind Akteure während der Dauer des gesamten Lehrausgangs. Keine Buchung von 2 Gruppen möglich, wenn ein:e Trainer:in nur z.B. 1 Stunde eine zweite Gruppe übernimmt.
  • Kooperation Schule am Bauernhof: Gruppenteilung am Schule am Bauernhof-Betrieb: eine Seminarbäuerin oder andere:r SaB-Anbieter:in kann die zweite Gruppe übernehmen. (Drehbuch/Programm muss beim LFI aufliegen)

Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
  • Mindestgröße 5 Kinder/Jugendliche, sie darf nicht unterschritten werden.
  • Wenn weniger als 8 Kinder / Jugendliche in der Gruppe sind, ist Bestätigung der Direktion über die tatsächliche Anzahl der Kinder/Jug. erforderlich (bei Buchung an das LFI übermitteln – Upload in der Buchung).

Abrechnungspauschalen für Schule am Bauernhof

Berechnungsgrundlage:
Pädagogische Leistungen: 35 € pro UE
Vor- & Nachbereitung SaB: 1 UE Vorbereitung + 1 UE Nachbereitung = € 70,-
  • Lehrausgang halbtags (3 UE) € 175,00 (3 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
  • Lehrausgang ganztags (6 UE) € 280,00 (6 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
  • Lehrausgang mehrtägig (Projekttage): z.B. 490,- (4 Halbtage: 12 UE x € 35,- + 70,- Vor-/Nachbereitung)
  • Halbtag "zufahrende" Personen (SaB/SB): 3 UE x € 35,- +  € 35,- f. 1 UE Vor-/Nachbereitung + km-Geld (€ 0,50 x km) = € 140,- + km-Geld

Dauer des Bildungsangebots:
1 UE = 50 Minuten, 3 UE = 2 Std. 30 Min., 6 UE = 5 Stunden
Jausenzeiten (mitgebrachte Jause) dürfen nicht in die 3 UE eingerechnet werden. Die Zeiten für die Verkostung von Erzeugnissen, wenn im Drehbuch abgebildet, ist zulässig.

Beiträge bei Schule am Bauernhof

NEU ab 1.1.25: Wegfall der LFI-Teilnahmebeiträge pro Kind/Jug. bei SaB
Ziel der LE-Projektförderung: ALLEN Kindergartengruppen/Klassen, auch aus einkommensschwächeren Schichten, soll der Zugang zu SaB/SB möglich sein. Die Begünstigten der Förderung sind die Kinder/Jugendlichen. Vorgaben zu „Begünstigtenbeiträge“ lt. Handbuch (Auszug):
  • Finanzielle Aufwendungen der Anbieter:innen, die für die Durchführung ihres agrarpädagogischen Angebots unbedingt erforderlich sind, sind über die Förderung abgegolten.
  • Individuelle Teilnehmer:innenbeiträge sind für Verkostungsaufwendungen sowie verschiedene kostenpflichtige Zusatzangebote möglich
  • Jede:r Anbieter:in muss auf geförderten Webseiten die Kosten jedes agrarpädagogischen Angebots transparent in Höhe und Art des Angebots anführen.
  • Basis dafür ist eine nachvollziehbare Kalkulation (bei Kontrolle muss diese vorgelegt werden)
  • Zweck der Förderung ist nicht, dass Besuche von begünstigten Personen für die Vermarktung von eigenen Produkten genutzt werden und diese Zusatzangebote den Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.

SaB-Programme - genehmigte Drehbücher

  • Es können Lehrausgänge abgerechnet werden, die laut einem genehmigten Drehbuch durchgeführt wurden. (wie bisher)
  • Drehbuch wird vom Projektleitung/Fachberaterin SaB überprüft, dazu rückgemeldet und genehmigt.
  • Es können jederzeit neue Drehbücher zur Genehmigung eingereicht werden.
  • Jedes Drehbuch braucht eine transparente Kalkulation.
  • Genehmigte Drehbücher stehen auf der Schuleambauernhof-Webseite.
  • Drehbuchvorlage in den Downloads

Nicht gefördert werden folgende Angebote:

  • Bastelkurse (z.B. Heubasteln, Adventkranzbinden - ohne landwirtschaftliche Inputs)
  • Kochkurse (z.B. Kekse backen - ohne landwirtschaftliche Inputs)
  • Natur-/Kräuterführungen (z.B. Wildkräuterführung - ohne landwirtschaftliche Inputs)
  • Spiel&Spaß-Programme am Bauernhof (z.B. Siloplanen bemalen)
  • Alpakawanderungen

Folge-Betriebscheck

  • Ein Folge-Betriebscheck ist einmal innerhalb der Förderperiode (bis Ende 2027) durchzuführen.
  • Ausgenommen vom Folge-Betriebscheck sind jene Betriebe, bei denen der „Erst“-Betriebscheck ab 1.1.2024 erfolgt ist.

Jährliche Weiterbildung

Siehe: Weiterbildung
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Kontakt zum LFI

LFI Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
 
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
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