Schule am Bauernhof (Fördervoraussetzungen - Ländliche Entwicklung LE)
Bildungsförderung Agrarpädagogik - Schule am Bauernhof ab 1.1.2025
Basis für die Förderung ist das Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027, Version 2 (November 2024), Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Agrarpädagogische Maßnahmen sind z.B
Agrarpädagogische Maßnahmen sind z.B
- Schule am Bauernhof
- Workshops der Seminarbäuerinnen (in Kindergärten und Schulen)
- Informationsmaßnahmen für Pädagog:innen
Zielgruppe lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen
- Kinder & Jugendliche von 4 bis 21 Jahren
- Pädagoginnen & Pädagogen (in Ausbildung)
Förderfähig sind folgende Bildungseinrichtungen (Kindergärten/Schulen), wenn Lehrausgang als Ergänzung zur elementarpädagogischen Arbeit im Kindergarten bzw. zum schulischen Regelunterricht stattfindet:
- Elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergarten)
- Primärstufe / Schulstufen 1-4
- Sekundarstufe I / Schulstufen 5-8
- Mittelschule, Allgemeinbildende höhere Schule (AHS – Unterstufe)
- Sekundarstufe II / Schulstufen 9-14
- Berufsschule und Lehre; Berufsbildende mittlere Schule, berufsbildende höhere Schule, allgemeinbildende höhere Schule (Oberstufe), Ausbildungen für Gesundheitsberufe
- Sonderschulen Allgemeine Sonderschule, Sonderschule für blinde Kinder / für gehörlose Kinder / für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf / für erziehungsschwierige Kinder = Sondererziehungsschule / für sehbehinderte Kinder / für hörgeschädigte Kinder / für sprachgestörte Kinder / für körperbehinderte Kinder
- Inklusive Regelschulen
Nicht förderfähig sind:
- Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten - Kinder vor dem 4. Lebensjahr
- Horte, Nachmittagsbetreuungen
- Feriencamps, Ferienlager, Nachhilfeeinrichtungen, Lernlager
Gruppengröße und -teilung
Gruppengröße: ab 8 Kinder/Jug.
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Bei großen Gruppen ab 16 Kindern/Jug. kann eine Teilung erfolgen
- Für die Teilung zählen die angemeldeten Kinder/Jug. lt. Buchung; Falls Kinder/Jug. z.B. krankheitsbedingt ausfallen kann die Klasse trotzdem geteilt werden, sofern mind. fünf Kinder pro Gruppe anwesend sind.
- Beide Trainer:innen sind Akteure während der Dauer des gesamten Lehrausgangs. Keine Buchung von 2 Gruppen möglich, wenn ein:e Trainer:in nur z.B. 1 Stunde eine zweite Gruppe übernimmt.
- Kooperation Schule am Bauernhof: Gruppenteilung am Schule am Bauernhof-Betrieb: eine Seminarbäuerin oder andere:r SaB-Anbieter:in kann die zweite Gruppe übernehmen. (Drehbuch/Programm muss beim LFI aufliegen)
Ausnahme: Kleinstklassen / Sonderpädagogische Zentren:
- Mindestgröße 5 Kinder/Jugendliche, sie darf nicht unterschritten werden.
- Wenn weniger als 8 Kinder / Jugendliche in der Gruppe sind, ist Bestätigung der Direktion über die tatsächliche Anzahl der Kinder/Jug. erforderlich (bei Buchung an das LFI übermitteln – Upload in der Buchung).
Abrechnungspauschalen für Schule am Bauernhof
Berechnungsgrundlage:
Pädagogische Leistungen: 35 € pro UE
Vor- & Nachbereitung SaB: 1 UE Vorbereitung + 1 UE Nachbereitung = € 70,-
Pädagogische Leistungen: 35 € pro UE
Vor- & Nachbereitung SaB: 1 UE Vorbereitung + 1 UE Nachbereitung = € 70,-
- Lehrausgang halbtags (3 UE) € 175,00 (3 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
- Lehrausgang ganztags (6 UE) € 280,00 (6 UE x € 35,- + 70,- (2 UE x €35,-) Vor-/Nachbereitung)
- Lehrausgang mehrtägig (Projekttage): z.B. 490,- (4 Halbtage: 12 UE x € 35,- + 70,- Vor-/Nachbereitung)
- Halbtag "zufahrende" Personen (SaB/SB): 3 UE x € 35,- + € 35,- f. 1 UE Vor-/Nachbereitung + km-Geld (€ 0,50 x km) = € 140,- + km-Geld
Dauer des Bildungsangebots:
1 UE = 50 Minuten, 3 UE = 2 Std. 30 Min., 6 UE = 5 Stunden
Jausenzeiten (mitgebrachte Jause) dürfen nicht in die 3 UE eingerechnet werden. Die Zeiten für die Verkostung von Erzeugnissen, wenn im Drehbuch abgebildet, ist zulässig.
Beiträge bei Schule am Bauernhof
NEU ab 1.1.25: Wegfall der LFI-Teilnahmebeiträge pro Kind/Jug. bei SaB
Ziel der LE-Projektförderung: ALLEN Kindergartengruppen/Klassen, auch aus einkommensschwächeren Schichten, soll der Zugang zu SaB/SB möglich sein. Die Begünstigten der Förderung sind die Kinder/Jugendlichen. Vorgaben zu „Begünstigtenbeiträge“ lt. Handbuch (Auszug):
Ziel der LE-Projektförderung: ALLEN Kindergartengruppen/Klassen, auch aus einkommensschwächeren Schichten, soll der Zugang zu SaB/SB möglich sein. Die Begünstigten der Förderung sind die Kinder/Jugendlichen. Vorgaben zu „Begünstigtenbeiträge“ lt. Handbuch (Auszug):
- Finanzielle Aufwendungen der Anbieter:innen, die für die Durchführung ihres agrarpädagogischen Angebots unbedingt erforderlich sind, sind über die Förderung abgegolten.
- Individuelle Teilnehmer:innenbeiträge sind für Verkostungsaufwendungen sowie verschiedene kostenpflichtige Zusatzangebote möglich
- Jede:r Anbieter:in muss auf geförderten Webseiten die Kosten jedes agrarpädagogischen Angebots transparent in Höhe und Art des Angebots anführen.
- Basis dafür ist eine nachvollziehbare Kalkulation (bei Kontrolle muss diese vorgelegt werden)
- Zweck der Förderung ist nicht, dass Besuche von begünstigten Personen für die Vermarktung von eigenen Produkten genutzt werden und diese Zusatzangebote den Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.
SaB-Programme - genehmigte Drehbücher
- Es können Lehrausgänge abgerechnet werden, die laut einem genehmigten Drehbuch durchgeführt wurden. (wie bisher)
- Drehbuch wird vom Projektleitung/Fachberaterin SaB überprüft, dazu rückgemeldet und genehmigt.
- Es können jederzeit neue Drehbücher zur Genehmigung eingereicht werden.
- Jedes Drehbuch braucht eine transparente Kalkulation.
- Genehmigte Drehbücher stehen auf der Schuleambauernhof-Webseite.
- Drehbuchvorlage in den Downloads
Nicht gefördert werden folgende Angebote:
- Bastelkurse (z.B. Heubasteln, Adventkranzbinden - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Kochkurse (z.B. Kekse backen - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Natur-/Kräuterführungen (z.B. Wildkräuterführung - ohne landwirtschaftliche Inputs)
- Spiel&Spaß-Programme am Bauernhof (z.B. Siloplanen bemalen)
- Alpakawanderungen
Folge-Betriebscheck
- Ein Folge-Betriebscheck ist einmal innerhalb der Förderperiode (bis Ende 2027) durchzuführen.
- Ausgenommen vom Folge-Betriebscheck sind jene Betriebe, bei denen der „Erst“-Betriebscheck ab 1.1.2024 erfolgt ist.
Jährliche Weiterbildung
Siehe: Weiterbildung
Kontakt zum LFI
LFI Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: 050/6902-1252
Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
Auf der Gugl 3
4021 Linz
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Fax: 050/6902-91252
E-Mail: sab@lk-ooe.at
Projektleitung Schule am Bauernhof OÖ:
Bettina Vater, 050/6902-1453, bettina.vater@lk-ooe.at, sab@lk-ooe.at
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