Betriebe, die am Tiergesundheitsdienst teilnehmen, müssen innerhalb von 4 Jahren insgesamt 4 Stunden einer vom TGD anerkannten Weiterbildung im Bereich Tiergesundheit nachweisen. Dieses Spezialseminar für Schweinehalter bietet die Möglichkeit, dies in einem Block zu erwerben. Vermittelt werden Informationen zu Themen wie gesetzliche Rahmenbedingungen, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelanwendung und -lagerung, Cross Compliance, Tierschutz, Infektionserkrankungen, Absetzdurchfall usw.
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 4 Stunden.
Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: | 4 Einheiten |
---|---|
Zielgruppe: | Schweinehalter/-innen |
Kursbeitrag: |
€ 64,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 32,00 Teilnehmerbeitrag gefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung für alleWissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich. Förderungen für Teilnehmer ohne LandwirtschaftsbezugSofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich. Naturschutz-VeranstaltungenDer Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer/-innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung 2014-2020 von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen. |
|
Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 4 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |