Wie können offene Güllegruben abgedeckt werden?

Offene Güllegruben müssen ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von über 240 m3 ab 1. Jänner 2028 verpflichtend abgedeckt sein. Diese Veranstaltung zeigt, welche technischen, rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten Betriebe haben. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Lösungen, die bereits umgesetzt werden. Die Vortragenden erläutern die gesetzlichen Anforderungen, geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und stellen verschiedene Abdecksysteme vor – darunter Zeltdächer, Betonecken, Hexa‑Cover‑Schwimmkörper sowie die natürliche Schwimmdecke. Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten Überblick über Funktionsweise, Vor- und Nachteile, Kostenaspekte und Einsatzbereiche der unterschiedlichen Varianten. Ziel ist es, Betrieben eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, damit sie die für ihren Standort passende Lösung auswählen und die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht erfüllen können.

Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 2,5 Einheiten
Zielgruppe: Rinderhalter:innen, Schweinehalter:innen
Kursbeitrag: 28,00 €
Fachbereich: Tierhaltung

1 verfügbarer Termin

Ort: Wels (Wels Stadt)
Beginn: 03.12.2026, 13:00 Uhr
Ende: 03.12.2026, 15:30 Uhr
Örtlichkeit: Landwirtschaftskammer Eferding Grieskirchen Wels, Rennbahnstraße 15, 4600 Wels
Information: Kundenservice,
Tel +43 (0)50 6902 1500,
info@lfi-ooe.at
Kursnummer: 7678/1
Trainer:in: DI Franz Hölzl
Dipl.-HLFL-Ing. Johann Mader
Herbert Zeilinger
Phillip Jungreithmayr
Valentin Schmiedleithner
Lukas Ganglbauer
03.12.2026, 13:00 - 13:30 Uhr
03.12.2026, 13:30 - 13:45 Uhr
03.12.2026, 13:45 - 14:00 Uhr
03.12.2026, 14:00 - 14:15 Uhr
03.12.2026, 14:15 - 14:30 Uhr
03.12.2026, 14:30 - 15:00 Uhr
03.12.2026, 15:00 - 15:30 Uhr
Jetzt anmelden

ANSPRECHPERSON

Kundenservice
Telefon +43 (0)50 6902 1500
E-Mail info@lfi-ooe.at