Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durch eine sachkundige Hilfsperson

Theoretische Schulung

©  Daniela Köppl
Dieser Kurs vermittelt die gesetzlich vorgeschriebene theoretische Sachkunde für die Anwendung der Inhalationsnarkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration gemäß § 5 der Verordnung zur Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration (BGBl II Nr. 438/2023). Zielgruppe sind Personen, die zukünftig als sachkundige Hilfsperson des TGD-Betreuungstierarztes zur Durchführung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration hinzugezogen werden. Im Mittelpunkt stehen alle relevanten Inhalte rund um den sicheren Einsatz der Inhalationsnarkose, darunter rechtliche Grundlagen, Tiergesundheit, Gerätekunde, Narkoseüberwachung, Hygienestandards sowie Notfallmaßnahmen. Die Schulung umfasst einen 15-stündigen Theorieteil sowie eine anschließende Wissensüberprüfung (Prüfung). Der Kurs bildet die Grundlage für die im Anschluss verpflichtend durchzuführende praktische Schulung am Betrieb mit dem betriebseigenen Narkosegerät.

Inhalte der Schulung:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Anatomie der männlichen Geschlechtsorgane
  • Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems & klinische Parameter zur Feststellung der Narkosefähigkeit
  • Grundlagen der Schmerzausschaltung
  • Narkoseüberwachung
  • Durchführung der Kastration
  • Anwendersicherheit im Umgang mit Narkosegasen / Arzneimittelanwendung
  • Einhaltung von Hygienestandards
  • Fachgerechte Durchführung einer Kastration unter Anwendung einer Inhalationsnarkose
  • Notfallpläne bei Narkosezwischenfällen


      Um als sachkundige Hilfsperson die Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durchführen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
      Arzneimittelanwendung: Status als TGD-Arzneimittelanwender im Sinn des § 2 Z 4 der TGD-Verordnung 2009
      Positive Absolvierung einer Schulung bestehend aus:
      Theoretische Schulung mit schriftlicher Prüfung (15 Stunden)
      Praktische Schulung (4 Stunden)

      Fortbildungspflicht:
      Innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Schulung hat die sachkundige Hilfsperson eine jeweils zweistündige Fortbildung sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich verpflichtend zu absolvieren. Praktische Schulung: Die praktische Schulung ist am eigenen Betrieb mit dem vor Ort befindlichen registrierten Gerät unter Beisein der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Narkosegeräteherstellers zu absolvieren Erst nach positivem Abschluss des Theorieteils kann die praktische Schulung durchgeführt werden!

      Anerkannt als TGD Grundkurs: 15 Stunden

      Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 15 Einheiten
Zielgruppe: Schweinehalter:innen
Kursbeitrag: 750,00 € Kursbeitrag ohne Förderung
255,00 € Kursbeitrag gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Wissenstransfer für (außer)land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (LE 23-27)

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen in diesem Bildungsprogramm werden mit den Förderungsmaßnahmen 78-02 Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder und 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder gemäß der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2023 – 2027 bezuschusst.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Kursbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.

Naturschutz-Veranstaltungen (LE 23-27)

Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer:innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.

Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug

Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.

Förderhinweis zum GAP-Strategieplan

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Fachbereich: Tierhaltung

2 verfügbare Termine

Ort: Wels (Wels Stadt)
Beginn: 16.11.2026, 09:00 Uhr
Ende: 23.11.2026, 16:00 Uhr
Örtlichkeit: Landwirtschaftskammer Eferding Grieskirchen Wels, Rennbahnstraße 15, 4600 Wels
Information: Kundenservice,
Tel +43 (0)50 6902 1500,
info@lfi-ooe.at
Kursnummer: 7677/1
Trainer:in: Dr. med. vet. Werner Hagmüller
Dr. med. univ. Claudia Schmied-Wagner
16.11.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
23.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
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Ort:
Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI.
Örtlichkeit:
Information: Kundenservice,
Tel +43 (0)50 6902 1500,
info@lfi-ooe.at
Kursnummer: 7677
Trainer:in: Dr. med. vet. Werner Hagmüller
Dr. med. univ. Claudia Schmied-Wagner
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