Aktionsplan Schwanzkupieren

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Ende des routinemäßigen Eingriffs
Die EU verbietet das routinemäßige Schwanzkupieren von Ferkeln. Österreich hat diese Vorgabe nun mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte „Unerlässlichkeit“ festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden.
Dazu ist ab 2023 jede/r Schweinehalter:in zur Durchführung folgender Dokumentation verpflichtet:
Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
Risikoanalyse
Tierhaltererklärung
Bei dieser Veranstaltung erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen und bekommen eine Anleitung zur Durchführung des Aktionsplans.
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 1 Stunde.

Als Ergänzung zu diesem Seminar wird folgende LK-Beratung empfohlen: Ferkelproduktion und Schweinemast.

Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Ferkelproduzierende Betriebe, Schweinehalter:innen, Schweinemäster:innen
Kursbeitrag:
Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort:
Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI.
Örtlichkeit:
Information: Kundenservice,
Tel +43 (0)50 6902 1500,
info@lfi-ooe.at
Kursnummer: 7659
Trainer:in: Franz Strasser, ABL
Ing. Franz Xaver Stockinger, ABL
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ANSPRECHPERSON

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