Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes ist ein Berechtigungskurs zur Anwendung von Arzneimitteln vorgeschrieben. Dieser Kurs für Rinderhalter/-innen, die Arzneimittel durch Injektion oder Instillation (Eutertuben) verabreichen, aber keine Fütterungsarzneimittel mischen bzw. verwenden wollen, umfasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie eine theoretische Einführung in die Anwendungsarten von Arzneimitteln, die Arzneimittellagerung, Hygienemaßnahmen, Pharmakologie und die Wechselwirkung von Organismus und Arzneimittel.
Änderungen vorbehalten.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Rinderhalter/-innen |
Kursbeitrag: |
€ 90,00 Teilnehmerbeitrag ohne Förderung
€ 45,00 Teilnehmerbeitrag gefördert gefördert von Bund, Land und EU |
Bildungsförderung für alleWissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich. Förderungen für Teilnehmer ohne LandwirtschaftsbezugSofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich. Naturschutz-VeranstaltungenDer Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer/-innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung 2014-2020 von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen. |
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Fachbereich: | Tierhaltung |